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Arbeitslosenunterstützung für Selbstständige

Arbeitslosenunterstützung für Selbstständige

Arbeitslosigkeit kann eine schwierige Zeit sein, insbesondere für Selbstständige. Luxemburg bietet jedoch ein solides Unterstützungssystem für den Fall der Arbeitslosigkeit, auch für Selbstständige. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die Anspruchsvoraussetzungen, die behördlichen Formalitäten und die Leistungen, die speziell für Selbstständige in Luxemburg zur Verfügung stehen.

Wer hat in Luxemburg Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Selbstständige und Arbeitslosigkeit in Luxemburg

Ein Selbstständiger ist eine Person, die eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausübt, ohne durch einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber gebunden zu sein. Aufgrund ihres Status beziehen Selbstständige kein Gehalt. Sie erzielen Einkünfte aus ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit, unabhängig davon, ob sie Kaufleute, Handwerker, Freiberufler (wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Berater) oder Freiberufler sind.

Selbstständige sind für ihre eigene Verwaltung verantwortlich und müssen bei der Sozialversicherung gemeldet sein . Daher müssen sie jeden Monat Sozialbeiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichten .

Welche Ansprüche habe ich als Selbstständiger bei Arbeitslosigkeit?

Mindestens 6 Monate Berufstätigkeit, um in Luxemburg Arbeitslosengeld zu erhalten

Um als Selbstständiger in Luxemburg Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie eine mindestens 6-monatige berufliche Tätigkeit nachweisen. Außerdem müssen Sie seit mindestens 2 Jahren bei der luxemburgischen Sozialversicherung gemeldet sein.

Achten Sie auf die Gründe für die Einstellung der Tätigkeit, um Arbeitslosengeld zu erhalten

Warum haben Sie Ihre Tätigkeit eingestellt? Nur bestimmte Gründe für die Beendigung der Tätigkeit berechtigen zum Bezug von Arbeitslosengeld.
Finanzielle Schwierigkeiten, gesundheitliche Gründe oder höhere Gewalt sind die akzeptierten Gründe für die Beendigung Ihrer Tätigkeit. Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld für Selbstständige.

Wie beantragen Sie Ihr Arbeitslosengeld?

Anmeldepflicht bei der ADEM

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen sich Selbstständige zwingend bei einer regionalen ADEM-Agentur anmelden . Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung ihrer Tätigkeit erfolgen.

Um seinen Antrag auf Arbeitslosengeld in Luxemburg zu bestätigen, muss der Selbstständige folgende Unterlagen vorlegen:

  • Nachweise über die Einstellung der Tätigkeit (amtliche Dokumente, die belegen, dass Ihre selbstständige Tätigkeit beendet wurde)
  • Steuerunterlagen und Steuererklärungen der vergangenen Jahre zum Nachweis Ihres Status als Selbstständiger.

Diese Unterlagen sind entscheidend, damit die ADEM Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld für Selbstständige in Luxemburg bearbeiten kann.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Selbstständige?

Nehmen wir das Beispiel von Pierre, einem Selbstständigen in Luxemburg. In den letzten zwei Jahren hat Pierre ein durchschnittliches beitragspflichtiges Einkommen von 4.000 € pro Monat angegeben. Er hat zwei unterhaltsberechtigte Kinder.

  • 80 % des beitragspflichtigen Einkommens: Pierre erhält normalerweise 80 % von 4.000 €, also 3. 200 € pro Monat.
  • Zuschlag für unterhaltsberechtigte Kinder: Da Pierre unterhaltsberechtigte Kinder hat, hat er Anspruch auf 85 % seines beitragspflichtigen Einkommens. Er erhält somit 85 % von 4.000 €, also 3.400 € pro Monat.
  • Obergrenze für Arbeitslosengeld für Selbstständige: Die Obergrenze für Selbstständige ist auf das 2,5-Fache des sozialen Mindestlohns (SSM) festgelegt, also 6.270,60 €. Der Betrag von 3.400 € liegt unter der Obergrenze, daher erhält Pierre 3.400 € pro Monat.

Weitere Informationen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes für Selbstständige

Dauer des Arbeitslosengeldes für Selbstständige

Bis zu 365 Tage Arbeitslosengeld und mögliche Verlängerungen

In der Regel erhält ein Selbstständiger in Luxemburg 365 Tage lang Arbeitslosengeld über einen Zeitraum von 24 Monaten.

Mögliche Verlängerung: Je nach Ihrem Alter und Ihrer Betriebszugehörigkeit können Sie Ihren Leistungszeitraum verlängern

AlterBerufserfahrungLeistungsdauer
50+30 Jahre oder mehr24 Monate
55+35 Jahre oder älter36 Monate
60+40 Jahre oder älter48 Monate

Wie können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlieren?

Das Arbeitslosengeldsystem in Luxemburg bietet Selbstständigen finanzielle Sicherheit. Um davon zu profitieren, muss der Selbstständige die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Verwaltungsschritte einhalten.

Folgende Gründe können zum Verlust Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen

  • Erreichen der maximalen Bezugsdauer
  • Wiederholte Ablehnung einer geeigneten Beschäftigung oder einer Ausbildung
  • Nichterscheinen zu obligatorischen Terminen bei der ADEM.

Ihre Pflichten, um weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben

  • Aktiv nach einer Stelle suchen und dies auf Verlangen nachweisen
  • Für den Arbeitsmarkt verfügbar sein
  • An den von der ADEM angebotenen Schulungen oder Praktika teilnehmen.

Für spezifische Antworten auf Ihre Situation wenden Sie sich bitte direkt an die ADEM. Diese staatliche Einrichtung begleitet Sie bei allen Schritten im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit von Selbstständigen in Luxemburg

Weitere Informationen zu Arbeitslosengeld und Arbeitslosigkeit finden Sie auf der offiziellen Website der ADEM.

Sie suchen Arbeit? Wir erklären Ihnen, wie Sie derzeit vorgehen sollten.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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