Führerschein und Fahrregeln

Autofahren in Luxemburg, was muss man für den Führerschein wissen?

Sie sind gerade mit oder sogar ohne Ihr Auto in Luxemburg angekommen? Hier sind einige Dinge, die Sie unbedingt wissen sollten, wenn Sie in Luxemburg ein Auto oder ein Motorrad fahren wollen.

Zunächst einmal müssen Sie, um in Luxemburg ein Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad, Nutzfahrzeug) führen zu dürfen, einen gültigen Führerschein besitzen. 

Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins in Luxemburg

Achtung: Ihr Führerschein ist in Luxemburg nicht automatisch gültig. Vor allem, wenn er in einem Land außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde. 

In Luxemburg ist es möglich, einen ausländischen Führerschein registrieren zu lassen, umzutauschen oder umzuschreiben. Der Antrag muss bei der Société nationale de circulation automobile (SNCA) gestellt werden.

Umtausch und Registrierung eines ausländischen Führerscheins in Luxemburg

Die Registrierung eines ausländischen Führerscheins in Luxemburg hängt von seiner Herkunft ab. Die Registrierung des Führerscheins ist für Personen, die ihren Führerschein innerhalb eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, freiwillig.

Im Gegensatz dazu ist die Registrierung des Führerscheins für Führerscheine, die im Ausland außerhalb der EWR-Mitgliedstaaten erworben wurden, obligatorisch.
Inhaber von Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern müssen ihren ausländischen Führerschein innerhalb eines Jahres nach ihrer Ankunft in Luxemburg in einen luxemburgischen Führerschein umschreiben lassen.

Die Nichteinhaltung dieser Regelung wird mit 74 Euro berechnet.

Weitere Informationen über den Umtausch von Führerscheinen in Luxemburg.

Einen internationalen Führerschein beantragen, um außerhalb der EU zu fahren

Um außerhalb der Europäischen Union - oder sogar des Europäischen Wirtschaftsraums - zu fahren, muss dem Führerschein ein internationaler Führerschein beigefügt werden, d. h. eine beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins.

Der Antrag für einen internationalen Führerschein muss beimAutomobilclub von Luxemburg gestellt werden.

Führerschein in Luxemburg

Den Führerschein in Luxemburg machen

Die Führerscheinprüfung kann auf einem manuellen oder automatischen Auto absolviert werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Inhaber eines "Automatik"-Führerscheins kein manuelles Auto fahren dürfen.

Um Ihren B-Führerschein in Luxemburg zu machen, müssen Sie zwingend mindestens 12 Stunden theoretischen Unterricht (6 Stunden, wenn Sie bereits einen Führerschein einer anderen Klasse besitzen) und anschließend 16 Stunden praktischen Unterricht (10 Stunden, wenn Sie bereits einen A1-Führerschein besitzen) in einer zugelassenen Fahrschule absolvieren.

Der Bewerber muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung absolvieren. Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfungen wird ein Führerschein auf Probe für zwei Jahre ausgestellt.

Um den endgültigen Führerschein zu erhalten, muss der junge Fahrer außerdem ein Fahrsicherheitstraining im Centre de formation pour conducteurs in Colmar-Berg absolvieren.

Anmeldung in der Fahrschule

In Luxemburg muss der Erwerb eines Führerscheins über eine zugelassene Fahrschule erfolgen.

Um sich in einer luxemburgischen Fahrschule anzumelden, muss der Bewerber :

  • ihren Wohnsitz in Luxemburg haben,
  • das erforderliche Alter haben (18 Jahre, um ein Auto zu fahren)
  • sich einer vorherigen medizinischen Untersuchung unterziehen.

Bei der Anmeldung muss der Bewerber zudem eine Reihe von Dokumenten vorlegen:

Begleitetes Fahren ist ab 17 Jahren erlaubt, wenn der Fahrer in Luxemburg wohnt.

Punkteführerschein in Luxemburg

Verlust von Punkten auf seinem Führerschein

Der Punkteführerschein wurde 2002 in Luxemburg eingeführt. Sein Kapital beträgt 12 Punkte. Jeder, der nach Luxemburg kommt, hat, auch wenn er keinen luxemburgischen Führerschein besitzt, ein Guthaben von 12 Punkten auf seinem Führerschein.

Bei bestimmten Verstößen wird die Anzahl der Punkte proportional zum begangenen Fehler reduziert. Die Benutzung eines Telefons am Steuer kostet nun 4 Punkte (und 250 Euro Bußgeld), verbotenes Überholen 2 Punkte, Fahrerflucht 4 Punkte.

Erfahren Sie mehr über die Tabelle der Verkehrsverstöße in Luxemburg

Der vollständige Verlust von Führerscheinpunkten führt zur Aussetzung des Führerscheins.

Punkte auf dem Führerschein in Luxemburg wiederherstellen

Ein Fahrer, der Punkte in seinem Führerschein verloren hat, kann alle seine Punkte wiedererlangen, wenn er in drei aufeinanderfolgenden Jahren kein Vergehen begeht, das zum Verlust von Punkten führt.

Wenn er nicht drei Jahre warten möchte, kann er auch freiwillig an einem Sensibilisierungskurs teilnehmen. Dieser Kurs ermöglicht es, einmal alle drei Jahre drei Punkte bis zu einer Höchstgrenze von 12 Punkten wiederzuerlangen. Diese Kurse werden im Centre de formation pour conducteurs CFC in Colmar-Berg abgehalten.

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Verstöße gegen die luxemburgische Straßenverkehrsordnung

Die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung in Luxemburg (wie auch anderswo) kann zu einem Punktabzug, einem Bußgeld oder einem Strafzettel führen.

Wenn ein Bußgeld verhängt wird, wird der gebietsansässige Täter aufgefordert, das Bußgeld innerhalb von höchstens 45 Tagen zu begleichen. Nichtansässige haben einen Monat länger Zeit.

der Zuwiderhandelnde kann den Sachverhalt bestreiten. Diese Anfechtung kann am Ort der Feststellung direkt beim Polizeibeamten erfolgen. Es ist auch möglich, auf der Polizeiwache vorzusprechen oder den Einspruch an die Generaldirektion der Großherzoglichen Polizei zu richten (Service national des avertissements taxés SNAT, L-2957 Luxemburg).

Besonderheiten der Straßenverkehrsordnung in Luxemburg

In Luxemburg gilt die europäische Straßenverkehrsordnung. Insbesondere fährt man auf der rechten Straßenseite und überholt links. Es besteht Anschnallpflicht, sowohl auf dem Vorder- als auch auf dem Rücksitz des Fahrzeugs.

Für Luxemburg gelten einige Besonderheiten:

  • der maximal zulässige Blutalkoholgehalt beim Fahren in Luxemburg 0,05% beträgt
  • Ein Kind darf erst ab einemAlter von 11 Jahren und 1,50 m auf dem Vordersitz mitgenommen werden.
  • Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 20 km/h, 30km/h oder 50km/h in Ortschaften, 90km/h oder sogar 70km/h auf Landstraßen und 130km/h auf Autobahnen.
  • Auf den Straßen gibt es suggestive Radwege. Radfahrer können sie benutzen, müssen es aber nicht. Autofahrer dürfen sie benutzen, wenn und nur wenn es nötig ist.
  • Es gibt Bereiche, in denen Radfahrer gegen den Uhrzeigersinn fahren dürfen, z. B. in einer Straße, die für Autos gesperrt ist.
  • Sofern nicht anders ausgeschildert, dürfen Fahrräder nicht auf Busspuren fahren.
  • An Orten der Begegnung werden Tempo-20-Zonen eingerichtet. In diesen haben Fußgänger Vorrang, d. h. sie können überall und jederzeit die Straße überqueren.
  • In Luxemburg ist das "Zugsystem" vorgeschrieben. Um den Verkehr flüssiger zu gestalten, gibt jeder Fahrer abwechselnd einem anderen Fahrer die Vorfahrt, der die Spur wechselt, bevor er selbst vorbeifährt. Die Nichteinhaltung dieses Gesetzes wird bestraft.
  • Achten Sie auf Fahrbahnmarkierungen, die durch ein Rechteck mit einem Kreuz dargestellt werden: Es ist Ihnen verboten, dort zu parken, zu halten oder zu parken. Seien Sie also aufmerksam, denn einige dieser Markierungen befinden sich oft in der Nähe von Ampeln.
  • Egal, ob Sie mit dem Auto oder dem Motorrad unterwegs sind, es ist verboten, die Fahrspuren zu überholen, auch wenn Sie im Stau stehen. Motorradfreunde, vergessen Sie Ihre Gewohnheiten, Sie müssen sich hinten anstellen und warten, bis der Verkehr fließt!
  • Im Winter sind Autofahrer verpflichtet, die dedizierten Wintervorschriften einzuhalten. Zum Beispiel sind Winterreifen Pflicht, auch für Besucher. Außerdem ist es Pflicht, sein Fahrzeug zu enteisen und eventuell liegengebliebenen Schnee zu entfernen.
  • Es ist verboten, den Motor seines Fahrzeugs bei längeren Standzeiten laufen zu lassen.

Weitere Informationen über die Kontrollen und den Verkehr auf den luxemburgischen Straßen finden Sie auf der Website Cita.lu. Dort finden Sie praktische Infos (Baustellen, Arbeiten, technische Sorgen, Umleitungen, aktuelle Tipps, ...) und sogar die Möglichkeit, die Straßen per Webcam anzuschauen, um ihren Verkehr zu beurteilen!

Haben Sie ein eigenes Fahrzeug? Informieren Sie sich über die vorgeschriebenen Formalitäten für Ihr persönliches Fahrzeug.

Welche Regeln gelten in Luxemburg für die Sicherheit von Kindern im Auto?

In Luxemburg und Deutschland muss jedes Kind unter 1,50 m Körpergröße in einem speziellen Kindersitz reisen, der seiner Größe angepasst ist. In Belgien sind Kindersitze bis zu einer Körpergröße von 1,35 m vorgeschrieben, in Frankreich bis zum Alter von 10 Jahren.

  • die Babyschalen sind für Säuglinge bis 83 cm geeignet
  • darüber hinaus müssen Kleinkinder bis 1,05 m in "Kleinkindersitzen" sitzen
  • Kinder bis zu einer Größe von 1,50 m sollten in einem Sitz sitzen, der für ihre Sicherheit geeignet ist. Sitzerhöhungen können für kurze Fahrten und als Pannenhilfe verwendet werden. Beachten Sie jedoch, dass Sitze mit Rückenlehnen für längere Fahrten bequemer sind und vor allem eine größere Sicherheit e für Ihr Kind bei einem Unfall bieten.

Der ACL organisiert regelmäßig Verkäufe von Sitzerhöhungen und Kindersitzen aus zweiter Hand.. Diese werden selbstverständlich vor dem Verkauf überprüft.

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