Steuerleitfaden: Steuern für Privatpersonen
Das Steuersystem ist einer der grundlegenden Aspekte des luxemburgischen Wirtschaftssystems. Luxemburg ist bekannt für seine robuste Wirtschaft und sein günstiges Steuerumfeld und hat ein Steuersystem entwickelt , das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen anzieht.
Hier finden Sie einen Überblick über das Steuersystem in Luxemburg und die verschiedenen Arten von Steuern, die für Privatpersonen gelten, darunter die wichtigste: die Einkommensteuer.
Die Einkommensteuer für Privatpersonen in Luxemburg
Wer ist in Luxemburg einkommensteuerpflichtig?
In Luxemburg sind natürliche Personen einkommensteuerpflichtig, sobald sie Einkünfte erzielen, unabhängig von der Art und der Art der Erhebung.
Gemäß der aktuellen Einkommensskala sind jedoch Personen mit einem Einkommen von weniger als 12.438 Euro nicht steuerpflichtig.
Oberhalb dieses Einkommensbetrags sind alle Arbeitnehmer und Rentner einkommensteuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz in Luxemburg haben oder nicht.
Jedes Jahr müssen Steuerzahler eine Steuererklärung bei der Steuerbehörde einreichen, wenn ihr Haushalt ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahrerzielt oder wenn sie Einkünfte aus anderen Quellen als beruflichen Einkünften erzielen .
Erfahren Sie mehr über die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen in Luxemburg.
Steuersätze – wie hoch ist die Einkommensteuer?
Das Einkommensteuersystem in Luxemburg ist progressiv. Es wird auf der Grundlage des erzielten Einkommens und der Steuerabzüge berechnet .
Die Einkommensteuersätze variieren zwischen 0 und 42 %. Der höchste Steuersatz in Luxemburg beträgt 42 %. Dieser Steuersatz gilt für Einkommen über 234.870 Euro pro Jahr im Jahr 2025.
Ein Zuschlag zum Steuersatz für den Beschäftigungsfonds in Höhe von 7 % wird für steuerpflichtige Einkommen über 150.000 € in den Steuerklassen 1 und 1a und in Höhe von 9 % für Einkommen über 300.000 € in der Steuerklasse 2 erhoben.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt zur Kompensation der Inflation für alle Einwohner und Grenzgänger eine „konjunkturelle Steuergutschrift”. Diese wird direkt auf die monatlichen Löhne und Renten ausgezahlt.
Auf der Website des Finanzministeriums finden Sie einen Steuerrechner, mit dem Sie Ihre Steuer entsprechend Ihrem Einkommen schätzen können.
Berechnen Sie Ihre Einkommenssteuer in Luxemburg
Steht Ihnen ein Vorstellungsgespräch oder eine Gehaltsverhandlung bevor? Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen nach Abzug der zu erwartenden Steuern.
Prinzip des Nettogehalts
In Luxemburg zieht Ihr Arbeitgeber die Einkommenssteuer direkt von Ihrem Gehalt ab.
Das bedeutet, dass Sie am Monatsende ein Nettogehalt erhalten, abzüglich der Sozialabgaben, aber auch Ihrer geschätzten Einkommensteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt? Wie hoch sind die Gehälter in Luxemburg?
Besteuerung und Zahlung der Einkommensteuer an der Quelle
Die Einkommensteuer wird in Luxemburg direkt an der Quelle auf der Grundlage eines jährlich von der Verwaltung herausgegebenen Steuerformularseinbehalten . Dieses Steuerformular bestimmt Ihre Steuerklasse entsprechend Ihrer familiären Situation und Ihrem Status.
Arbeitnehmer oder Rentner zahlen ihre Einkommenssteuer direkt an der Quelle. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen jeden Monat ein Nettogehalt auszahlt , von dem die Einkommenssteuer bereits abgezogen wurde.
Ihr Arbeitgeber berechnet Ihre Einkommensteuer auf der Grundlage eines Steuerabzugsblatts, das von der luxemburgischen Verwaltung individuell ausgestellt wird . Anschließend zieht er den Steuerbetrag von Ihrem Gehalt oder Ihrer Rente ab .
Bitte beachten Sie: Auch wenn die Gehälter an der Quelle besteuert werden, müssen Sie dennoch einmal im Jahr Ihr gesamtes Einkommen bei der Steuerbehörde angeben. Siehe unten.
Hier finden Sie Tipps unserer Experten zur Optimierung Ihrer Steuerlast.
Prinzip der Steuerkarte in Luxemburg
In Luxemburg wird für jede Beschäftigung oder Rente eine Steuerkarte oder „Steuerkarte” ausgestellt.
Aktualisierung der Steuerkarte
Die Steuerkarte wird systematisch von der Steuerbehörde ausgestellt und dem Steuerzahler jedes Jahr zugesandt. Bei einer Änderung seiner Situation, wie z. B. einem Arbeitsplatzwechsel, Eintritt in den Ruhestand, Heirat, Geburt eines Kindes usw., erhält der Steuerzahler eine aktualisierte Steuerkarte.
Alle Steuerabzugsbescheinigungen werden per Post an die Wohnadresse des Steuerpflichtigen geschickt. Nach Erhalt müssen Sie diese an Ihren Arbeitgeber weiterleiten, damit dieser Ihre Quellensteuer berechnen kann.
Sie haben nichts erhalten? Wenden Sie sich an Ihr zuständiges RTS-Büro, je nach Ihrem Wohnort.
Wer muss einen Steuerabzugsbescheid haben?
Jeder, der einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, muss über eine Steuerkarte verfügen. In den folgenden Fällen ist die Steuerkarte jedoch grundsätzlich nicht erforderlich:
- Schüler oder Studenten, die während der Schulferien arbeiten, Praktikanten,
- teilweise für alle anderen Gelegenheitsarbeiter.
Sie haben Ihre erste Anstellung in Luxemburg? Sie erhalten die Steuerkarte wie folgt:
- Wenn Sie in Luxemburg wohnhaft und steuerpflichtig sind, erhalten Sie Ihre Steuerkarte direkt, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen. Die Steuerverwaltung stellt die Steuerkarte aus, nachdem Ihr neuer Arbeitgeber Sie bei der CCSS angemeldet hat. Sie erhalten Ihre Steuerkarte innerhalb von maximal 30 Werktagen.
- Wenn Sie Arbeitnehmer und nicht ansässig sind (Grenzgänger), müssen Sie Ihre Steuerkarte bei Antritt Ihrer Beschäftigung beantragen. Dazu müssen Sie sich an das RTS-Büro für Nichtansässige in Luxemburg wenden. In den folgenden Jahren erhalten Sie automatisch ein Formular, das Sie ausfüllen müssen, um die nächsten Steuerkarten zu erhalten.
Was tun mit der Steuerkarte?
Sobald die Steuerkarte bei den Verwaltungsbehörden eingegangen ist, denken Sie daran, sie Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. Anhand dieser Steuerkarte kann er die Steuerklasse ermitteln, der Sie angehören. So kann er Ihre Steuer direkt an der Quelle berechnen und einbehalten.
Liegt kein Steuerabzugsformular vor, wendet der Arbeitgeber willkürlich die höchste Steuerklasse und den höchsten Steuerabzugssatz an. Er korrigiert den Satz erst nach Erhalt des Formulars. Es ist daher wichtig, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich im Besitz dieser Steuerkarte ist.
Weitere Steuern, die Privatpersonen in Luxemburg zahlen müssen
Verbrauchsteuern auf bestimmte Produkte
Auf eine Reihe von Produkten werden Verbrauchsteuern erhoben. Insbesondere Tabak, Alkohol, Kraftstoff und Heizöl werden beim Kauf besteuert.
Der Händler erhebt diese Steuern bei der Lieferung der von der Verbrauchsteuer betroffenen Produkte. Diese sind in den angegebenen Preisen enthalten und werden vom Händler an die Verwaltung abgeführt.
Grundsteuer auf Immobilien in Luxemburg
Der Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken muss eine Grundsteuer an die zuständige Gemeindeverwaltung entrichten. Diese ist jährlich bei der Wohnsitzgemeinde zu zahlen.
Diese Grundsteuer wird 2023 neu bewertet. Sie wird nun auf der Grundlage des Baupotenzials des betreffenden Grundstücks berechnet, multipliziert mit einem von jeder Gemeinde festgelegten Steuersatz.
Eigentümer ihrer Wohnung profitieren von einem Freibetrag von 2.000 Euro auf den Basiswert.
Hier finden Sie einen Simulator für Ihre Grundsteuer.
Mehrwertsteuer – MwSt.
Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der normale Mehrwertsteuersatz in Luxemburg beträgt 17 %. Bestimmte Waren und Dienstleistungen können jedoch unterschiedlichen Sätzen unterliegen, wie z. B. dem ermäßigten Satz von 8 % für bestimmte Lebensmittel und alkoholfreie Getränke. Sogenannte Bedarfsartikel profitieren je nach Art des Produkts von einem niedrigeren Steuersatz.
Der Endverbraucher zahlt eine Mehrwertsteuer auf die von ihm konsumierten Produkte. Das Unternehmen, das diese Steuer einzieht, führt sie anschließend an die Verwaltung ab.
Die Mehrwertsteuer ist im angegebenen Preis enthalten oder muss bei einem Preis ohne Steuern (HT) hinzugerechnet werden.
Vermögenssteuer in Luxemburg
In Luxemburg gibt es keine Vermögenssteuer für natürliche Personen. Diese Steuer wurde 2006 abgeschafft.
Unternehmen hingegen unterliegen einer Vermögenssteuer. Erfahren Sie mehr über die Besteuerung von Unternehmen in Luxemburg.
Um die steuerlichen Auswirkungen besser zu verstehen, bevor Sie sich in Luxemburg niederlassen, lesen Sie unseren Leitfaden mit allem, was Sie über einen Umzug nach Luxemburg wissen müssen.
Vermögensverwaltung und Steueroptimierung in Luxemburg
Luxemburg ist bekannt für seine Vermögensverwaltung. Banken und andere Family Offices bieten eine ganze Reihe von Finanzdienstleistungen und Anlageinstrumenten an, um Ihr Vermögen im Rahmen einer optimalen Steuerverwaltung zu vermehren.
Vermögende Privatpersonen können so von Lösungen zur Vermögensplanung und -strukturierung profitieren.
Beachten Sie jedoch die Einhaltung der Steuervorschriften. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen ihren Verpflichtungen zur Einkommenserklärung in Luxemburg nachkommen und die Abgabefristen einhalten.
Die Nichteinhaltung der Steuerpflichten kann zu Strafen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.
Durch die Hinzuziehung von Steuerexperten oder zugelassenen Wirtschaftsprüfern kann die Konformität der Anlagestrategien gewährleistet und die Steuerplanung optimiert werden.
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