Abzüge von Ihrer Einkommensteuer
Möchten Sie Ihre Steuerlast in Luxemburg reduzieren? Durch den Abzug bestimmter Ausgaben in Ihrer Steuererklärung können Sie erhebliche Einsparungen erzielen. Hier finden Sie einen aktuellen Leitfaden für die nächste Steuererklärung.
Voraussetzungen für Steuerabzüge?
Das luxemburgische Steuersystem kann insbesondere für Neuankömmlinge komplex erscheinen. Steuerabzüge stehen luxemburgischen Einwohnern und gleichgestellten Nicht-Einwohnern, wie beispielsweise Grenzgängern, zur Verfügung. Um als gleichgestellt zu gelten, muss ein Nicht-Einwohner:
- mindestens 90 % seines Einkommens in Luxemburg erzielen
- weniger als 13.000 Euro Jahreseinkommen aus einem anderen Staat als Luxemburg beziehen
- Im Rahmen der Telearbeit werden Einkünfte, die „außerhalb Luxemburgs” erzielt werden, nur bis zu einer Höchstgrenze von 50 Tagen den luxemburgischen Einkünften gleichgestellt.
Nichtansässige Belgier kommen in den Genuss der Gleichstellung, wenn mehr als 50 % des beruflichen Einkommens des Haushalts aus Luxemburg stammen. Sie müssen jedoch die 50-Tage-Regel beachten, da sie sonst dem belgischen Sozialversicherungssystem unterliegen, wenn sie mehr als 25 % ihrer Arbeitszeit von Belgien aus erbringen.
Steuerabzüge zur Optimierung Ihrer Steuerlast
Um seine Steuerlast zu optimieren, kann der Steuerzahler in seiner jährlichen Steuererklärung eine Reihe von Ausgaben von seinem Einkommen abziehen .
Die erzielten Einsparungen hängen von der Höhe des Einkommens ab und gelten für Alleinstehende und Paare, unabhängig von der Steuerklasse.
Mehrere Ausgaben können in Ihrer jährlichen Steuererklärung abgezogen werden:
- bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit einer unselbständigen Tätigkeit
- bestimmte Ausgaben für Steuerzahler, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen
- bestimmte Versicherungskosten
- Kinderbetreuungskosten
- Kosten im Zusammenhang mit der Einstellung von Hauspersonal
- Zinsen für Privat- oder Immobilienkredite
- Bausparen
- Altersvorsorge
- Unterhaltszahlungen bei Scheidung
- Spenden
- ...
Optimieren Sie Ihre Steuerlast in Luxemburg mit der Beratung unseres Experten.
Steuervorteile im Zusammenhang mit der Beschäftigung
Steuerlich absetzbare Ausgaben für Arbeitnehmer
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Pauschalabzug von maximal 600 Euro pro Jahr, den CIS oder Crédit d'Impôt Salarié (Steuergutschrift für Arbeitnehmer). Dieser ist an ein Einkommen von bis zu 80.000 Euro gebunden, oberhalb dieser Schwelle wird er nicht mehr gewährt. Der CIS-Abzug wird direkt vom Arbeitgeber auf den Gehaltsabrechnungen seiner Mitarbeiter vorgenommen.
Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben gegen Vorlage von Belegen abziehen, wenn diese den Pauschalbetrag von 540 Euro überschreiten:
- Reisekosten
- Kosten für die Beschaffung mit Zuschlag für Arbeitnehmer mit Behinderung oder Gebrechen.
Steuerermäßigungen für Selbstständige
Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, können folgende Beiträge von ihrem Einkommen abziehen:
- Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung für Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung
- Beiträge für eine freiwillige oder fakultative Weiterversicherung
- persönliche und familiäre Beiträge zur Arbeitgeber-Krankenkasse.
Versicherungskosten und Schuldzinsen: Steuerabzüge
Bestimmte Versicherungen sind in Luxemburg obligatorisch. Allerdings könnendiese Versicherungskosten in Ihrer Steuererklärung optimiert werden. So können Sie die Prämien für folgende Versicherungen von Ihrem Einkommen abziehen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Lebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Zusatzkrankenversicherung
Darüber hinaus können Sie auch die Zinsaufwendungen für folgende Kredite von Ihrem Einkommen abziehen :
- Privatkredite
- Zinsen für Kreditkarten
- Überziehungszinsen
Diese Versicherungs- und Zinskosten sind pro Haushalt gegen Vorlage von Belegen der Einrichtungen bis zu einem Höchstbetrag von 672 Euro pro Haushaltsmitglied, einschließlich Kinder, abzugsfähig. Eine Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern kann somit 2.688 Euro abziehen.
Steuererleichterungen im Zusammenhang mit der Altersvorsorge
Wenn Sie Kapital aufbauen, um Ihr Einkommen im Ruhestand zu erhöhen, können Sie bis zu 3.200 Euro pro Person an jährlichen Beiträgen zu einer privaten Altersvorsorge abziehen.
Für ein Paar beläuft sich dieser in der Steuererklärung geltende Abzug auf insgesamt 6.400 Euro gegen Vorlage eines Nachweises. Dies entspricht einer Ersparnis von bis zu 20 % für ein Paar.
Um davon zu profitieren, müssen Sie lediglich einen Altersvorsorgevertrag mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren und einer Vertragslaufzeit zwischen 60 und maximal 75 Jahren abschließen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft oder Ihrer Bank.
Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohneigentum
Abzugsfähige Aufwendungen für Immobilienkredite
Wenn Sie Ihre Immobilie mit einem Immobilienkredit finanzieren, können Sie die Zinsaufwendungen in Ihrer Steuererklärung absetzen. Die Obergrenze für den Abzug hängt vom Datum der Verfügbarkeit Ihrer Immobilie ab.
- Wenn Ihre Immobilie ab 2023 verfügbar ist, können Sie die gesamten Schuldzinsen absetzen.
- Für ältere Immobilien gilt eine Abzugsgrenze: 4.000 € pro Person (Eltern und Kinder im Haushalt) für eine Immobilie, die zwischen 2020 und 2022 verfügbar ist, 3.000 € für jedes Haushaltsmitglied für eine Verfügbarkeit zwischen 2014 und 2029 einschließlich und 2.000 € pro Person im Haushalt für Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2014 verfügbar waren.
Es ist zu beachten, dass Zinszuschüsse vom Betrag der abzugsfähigen Zinsen abzuziehen sind.
Notarkosten und Bankgebühren und -provisionen können hingegen ebenfalls in der Steuererklärung abgezogen werden.
Vermietung von Sozialwohnungen
Als Vermieter einer Sozialwohnung profitieren Sie von einer 90-prozentigen Steuerbefreiung auf Ihre Mieteinnahmen.
Abzug der in Bausparverträge eingezahlten Prämien
Das Bausparen ist eine Anlage mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren, mit der der Erwerb oder Umbau einer Immobilie in Luxemburg oder im Ausland finanziert werden kann. Das Kapital kann auch zur Rückzahlung eines Immobilienkredits verwendet werden.
Der maximale Abzug beträgt 672 Euro pro Haushaltsmitglied, d. h. 2.688 Euro für einen 4-Personen-Haushalt. Dieser Abzug wird für Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 40 Jahren verdoppelt, um ihnen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.
Möchten Sie mehr über den Erwerb einer eigenen Wohnung und deren Finanzierung erfahren? Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Bank.
Steueroptimierung für Haushaltskosten
Für das Wohlergehen Ihrer Familie und die gute Führung Ihres Haushalts können Sie in Ihrer Steuererklärung ebenfalls einen Betrag von maximal 5.400 Euro pro Haushalt und Jahr absetzen .
- Ausgaben für Haushaltspersonal
- Kosten für die Kinderbetreuung in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen.
Steuerabzug im Zusammenhang mit der Zahlung einer Rente
Steuerzahler können auch eine Reihe von gezahlten Renten von ihrem Einkommen abziehen, darunter:
- Unterhaltszahlungen oder Renten an einen geschiedenen Ehepartner
- Leibrenten.
Die Obergrenzen variieren je nach Art der im Laufe des Jahres gezahlten Renten.
Steuerabzüge aufgrund von Spenden
Spenden und Zuwendungen an Vereine, gemeinnützige Organisationen oder kulturelle Einrichtungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
Dazu muss der Gesamtbetrag der im Laufe des Jahres geleisteten Spenden und Zuwendungen mehr als 120 Euro und weniger als 1.000.000 Euro oder 20 % des Nettoeinkommens des Steuerpflichtigen betragen.
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